Bin ich vom BaFG betroffen?
Das BaFG betrifft nicht jede Website. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: typischerweise Online-Shops und Websites, über die Verträge abgeschlossen werden, etwa Buchungen mit Bezahlung.
Eher betroffen
Online-Shop, Buchung oder Bestellung mit Vertragsabschluss online, digitale Dienstleistungen für Privatkunden.
Eher nicht betroffen
Reine Informationsseiten ohne Online-Vertragsabschluss, reine B2B-Angebote.
Ausgenommen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).
Ob du betroffen bist, hängt vom Einzelfall ab. Der Gesetzestext steht im Rechtsinformationssystem des Bundes. Unsere Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA mit vier Prinzipien:
Wahrnehmbar
Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos.
Bedienbar
Alles mit der Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Zeitlimits, die aussperren.
Verständlich
Klare Sprache, eindeutige Beschriftungen, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
Robust
Sauberer Code, der mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln funktioniert.
Kundenprojekt ACI Rheda-Wiedenbrück
Kundenprojekt ACI Rheda-WiedenbrückWas wir machen
Audit
ab 890 €
Prüfung nach WCAG 2.1 AA mit automatischen Tests und manueller Prüfung per Tastatur und Screenreader, priorisierte Mängelliste und Entwurf der Barrierefreiheitserklärung.
Nachrüstung
ab 2.500 €
Behebung der gefundenen Mängel in deiner bestehenden Website, von Kontrasten über Formulare bis zur Tastaturbedienung.
Neue Website
Barrierefrei von Anfang an, ohne Aufpreis-Modul, weil saubere Struktur bei uns ohnehin Standard ist.
Warum sich das auch ohne Pflicht lohnt
Barrierefreie Seiten sind für alle leichter zu bedienen: am Handy in der Sonne, mit müden Augen oder mit einer Hand. Saubere Überschriften, Beschriftungen und Alternativtexte helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Assistenten, deine Inhalte richtig zu verstehen.


Die häufigsten Barrieren auf Websites kleiner Betriebe
Zu wenig Kontrast
Hellgraue Schrift auf weißem Grund, Text auf unruhigen Fotos.
Bilder ohne Alternativtext
Screenreader lesen „Bild“ oder den Dateinamen vor.
Nicht mit der Tastatur bedienbar
Menüs, Schieberegler oder Pop-ups, die nur mit der Maus funktionieren.
Formulare ohne Beschriftung
Platzhaltertext statt Feldname, Fehlermeldungen nur in Farbe.
Links ohne Ziel
„hier klicken“ oder „mehr“ ohne Zusammenhang.
PDF statt Seite
Speisekarten, Preislisten oder Formulare als eingescannte PDF-Datei.
So läuft ein Audit bei uns ab
Automatische Prüfung
Aller wichtigen Seiten auf typische Fehler.
Manuelle Prüfung
Mit Tastatur, Screenreader und Zoom, weil Werkzeuge nur einen Teil der Probleme finden.
Bericht mit Prioritäten
Was zuerst behoben werden sollte, was wenig Aufwand macht und was grundlegende Änderungen braucht.
Umsetzung
Auf Wunsch durch uns oder durch dein bisheriges Team.
Barrierefreiheitserklärung
Wir helfen beim Inhalt, die rechtliche Prüfung übernimmt deine Rechtsberatung.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Bilder und Dokumente sollten dieselben Regeln einhalten; die Einschulung dazu ist Teil jeder Nachrüstung.
Was du selbst in fünf Minuten prüfen kannst
Tastatur
Drück auf der Startseite wiederholt die Tabulatortaste. Siehst du immer, wo du bist, und erreichst du jedes Menü und jedes Formularfeld?
Zoom
Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar, ohne dass du seitlich scrollen musst?
Kontrast
Ist grauer Text auf hellem Grund noch gut lesbar, auch am Handy in der Sonne?
Bilder
Haben wichtige Bilder eine Beschreibung, die sagt, was darauf zu sehen ist?
Formular
Schick das Kontaktformular leer ab. Verstehst du, was fehlt?
Wenn eine dieser Proben scheitert, lohnt sich ein genauer Blick.
Häufige Fragen
Muss jede Website barrierefrei sein?
Nein. Das BaFG betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops und Websites mit Online-Vertragsabschluss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Ob du betroffen bist, hängt vom Einzelfall ab.
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG gilt in Österreich seit 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU um.
Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen?
Ein Audit nach WCAG 2.1 AA kostet bei uns ab 890 €, die Nachrüstung einer bestehenden Website ab 2.500 €. Den genauen Preis nennen wir nach dem Audit.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen. Einen Entwurf der Erklärung erstellen wir im Rahmen des Audits.








