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Barrierefreie Websites nach BaFG: prüfen, nachrüsten, neu bauen

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Wir prüfen, ob deine Website betroffen ist, finden die Barrieren und beheben sie. Audit ab 890 €, Nachrüstung ab 2.500 €.

Adam notiert die Wünsche eines Kunden

Kurz beantwortet

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt in Österreich seit 28. Juni 2025 und verpflichtet unter anderem Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also etwa Online-Shops und Websites mit Online-Vertragsabschluss für Verbraucher, zu barrierefreien Angeboten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Kalena Designs prüft deine Website nach WCAG 2.1 Stufe AA (Audit ab 890 €), behebt die Mängel (ab 2.500 €) oder baut neue Websites von Anfang an barrierefrei.

Für Handwerk & Dienstleister

Du verkaufst online an Privatkunden? Dann klären wir zuerst, ob das BaFG für dich gilt, und beheben danach gezielt die Punkte, die Menschen mit Einschränkungen tatsächlich aussperren.

Für Praxen & Therapie

Online-Terminbuchung und Formulare müssen auch mit Screenreader, Tastatur und Vergrößerung funktionieren. Das hilft allen Patientinnen und Patienten, nicht nur denen mit Einschränkung.

Adam Khalil, BSc, Gründer und Lead Developer bei Kalena Designs

Dein Ansprechpartner

Adam Khalil, BSc

Gründer und Lead Developer

Adam plant, gestaltet und programmiert deine Website selbst. Vom ersten Gespräch bis nach dem Launch hast du ihn als festen Ansprechpartner, ohne Ticketsystem und ohne Weiterreichen. Er sagt dir auch, was du nicht brauchst.

Bin ich vom BaFG betroffen?

Das BaFG betrifft nicht jede Website. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucherinnen und Verbraucher gehen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: typischerweise Online-Shops und Websites, über die Verträge abgeschlossen werden, etwa Buchungen mit Bezahlung.

  • Eher betroffen

    Online-Shop, Buchung oder Bestellung mit Vertragsabschluss online, digitale Dienstleistungen für Privatkunden.

  • Eher nicht betroffen

    Reine Informationsseiten ohne Online-Vertragsabschluss, reine B2B-Angebote.

  • Ausgenommen

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme).

Ob du betroffen bist, hängt vom Einzelfall ab. Der Gesetzestext steht im Rechtsinformationssystem des Bundes. Unsere Einschätzung ersetzt keine Rechtsberatung.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA mit vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbar

    Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos.

  • Bedienbar

    Alles mit der Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Zeitlimits, die aussperren.

  • Verständlich

    Klare Sprache, eindeutige Beschriftungen, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.

  • Robust

    Sauberer Code, der mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln funktioniert.

ACI Rheda-Wiedenbrück: barrierearme BürgerplattformKundenprojekt ACI Rheda-Wiedenbrück
ACI Rheda-Wiedenbrück: Kalender und NeuigkeitenKundenprojekt ACI Rheda-Wiedenbrück

Was wir machen

Audit

ab 890 €

Prüfung nach WCAG 2.1 AA mit automatischen Tests und manueller Prüfung per Tastatur und Screenreader, priorisierte Mängelliste und Entwurf der Barrierefreiheitserklärung.

Nachrüstung

ab 2.500 €

Behebung der gefundenen Mängel in deiner bestehenden Website, von Kontrasten über Formulare bis zur Tastaturbedienung.

Neue Website

Barrierefrei von Anfang an, ohne Aufpreis-Modul, weil saubere Struktur bei uns ohnehin Standard ist.

Warum sich das auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreie Seiten sind für alle leichter zu bedienen: am Handy in der Sonne, mit müden Augen oder mit einer Hand. Saubere Überschriften, Beschriftungen und Alternativtexte helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Assistenten, deine Inhalte richtig zu verstehen.

Adam setzt eine Website am Schreibtisch im Studio um
Detail: Hand an der Maus neben einem Stift auf dem Schreibtisch

Die häufigsten Barrieren auf Websites kleiner Betriebe

  • Zu wenig Kontrast

    Hellgraue Schrift auf weißem Grund, Text auf unruhigen Fotos.

  • Bilder ohne Alternativtext

    Screenreader lesen „Bild“ oder den Dateinamen vor.

  • Nicht mit der Tastatur bedienbar

    Menüs, Schieberegler oder Pop-ups, die nur mit der Maus funktionieren.

  • Formulare ohne Beschriftung

    Platzhaltertext statt Feldname, Fehlermeldungen nur in Farbe.

  • Links ohne Ziel

    „hier klicken“ oder „mehr“ ohne Zusammenhang.

  • PDF statt Seite

    Speisekarten, Preislisten oder Formulare als eingescannte PDF-Datei.

So läuft ein Audit bei uns ab

  1. Automatische Prüfung

    Aller wichtigen Seiten auf typische Fehler.

  2. Manuelle Prüfung

    Mit Tastatur, Screenreader und Zoom, weil Werkzeuge nur einen Teil der Probleme finden.

  3. Bericht mit Prioritäten

    Was zuerst behoben werden sollte, was wenig Aufwand macht und was grundlegende Änderungen braucht.

  4. Umsetzung

    Auf Wunsch durch uns oder durch dein bisheriges Team.

  5. Barrierefreiheitserklärung

    Wir helfen beim Inhalt, die rechtliche Prüfung übernimmt deine Rechtsberatung.

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Bilder und Dokumente sollten dieselben Regeln einhalten; die Einschulung dazu ist Teil jeder Nachrüstung.

Was du selbst in fünf Minuten prüfen kannst

  1. Tastatur

    Drück auf der Startseite wiederholt die Tabulatortaste. Siehst du immer, wo du bist, und erreichst du jedes Menü und jedes Formularfeld?

  2. Zoom

    Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar, ohne dass du seitlich scrollen musst?

  3. Kontrast

    Ist grauer Text auf hellem Grund noch gut lesbar, auch am Handy in der Sonne?

  4. Bilder

    Haben wichtige Bilder eine Beschreibung, die sagt, was darauf zu sehen ist?

  5. Formular

    Schick das Kontaktformular leer ab. Verstehst du, was fehlt?

Wenn eine dieser Proben scheitert, lohnt sich ein genauer Blick.

Häufige Fragen

Muss jede Website barrierefrei sein?

Nein. Das BaFG betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops und Websites mit Online-Vertragsabschluss. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Ob du betroffen bist, hängt vom Einzelfall ab.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BaFG gilt in Österreich seit 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU um.

Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen?

Ein Audit nach WCAG 2.1 AA kostet bei uns ab 890 €, die Nachrüstung einer bestehenden Website ab 2.500 €. Den genauen Preis nennen wir nach dem Audit.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung bereitstellen. Einen Entwurf der Erklärung erstellen wir im Rahmen des Audits.

Weiterlesen im Blog.

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